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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19 (https://dejure.org/2021,21161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2021 - L 15 U 495/19 (https://dejure.org/2021,21161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - L 15 U 495/19 (https://dejure.org/2021,21161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsabsicht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Der Begriff der besonderen Umstände, die geeignet sind, die Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Unfallversicherungsträger und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungder vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R -, juris Rn.18).

    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (BSG, Urt. v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Demgegenüber wird bei einer Eheschließung zu einer Zeit, in der der Versicherte offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs.2 SGB VI bzw. § 65 Abs. 6 Halbs. 2 SGB VII nicht erfüllt (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 4 R 102/10 -, juris Rn. 52).

    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit steigt zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.).

    Der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 2. Halbs. SGB VII ist nur erfüllt, wenn hinsichtlich des ausschließlichen oder überwiegenden Zwecks der Heirat, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu begründen, nach § 202 SGG i.V.m § 292 ZPO der volle Beweis des Gegenteils erbracht wird (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O; Ringkamp in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 38).

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 103, 99, 104).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 -, juris Rn. 30).

  • BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B

    Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urt. v. 6.5.2010 - B 13 R 134/08 -, juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B -, juris Rn.10 m.w.N; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris Rn. 22 a.a.O).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urt. v. 6.5.2010 - B 13 R 134/08 -, juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B -, juris Rn.10 m.w.N; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris Rn. 22 a.a.O).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urt. v. 6.5.2010 - B 13 R 134/08 -, juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B -, juris Rn.10 m.w.N; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris Rn. 22 a.a.O).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 -, juris Rn. 30).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Danach sind als besondere Umstände alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urt. v. 28.3.1973 - 5 RKnU 11/71 -, juris Rn. 14).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2013 - L 4 R 102/10

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19
    Demgegenüber wird bei einer Eheschließung zu einer Zeit, in der der Versicherte offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs.2 SGB VI bzw. § 65 Abs. 6 Halbs. 2 SGB VII nicht erfüllt (BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 4 R 102/10 -, juris Rn. 52).
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